Hilfe, Lexikon und häufig gestellte Fragen
Bonität, was ist das?
Bonität ist ein Synonym für Kreditwürdigkeit. Bonität ist als eine Eigenschaft einer natürlichen oder juristischen Person Basis für die Entscheidung Dritter, dieser Person Kredit einzuräumen. Je besser die Bonität von Dritten beurteilt wird, desto einfacher ist es für die Person, sich Kredit zu verschaffen.
sicoon Wirtschaftsauskünfte ist spezialisiert auf Bonitätsprüfungen und Wirtschaftsauskünfte.
"Persönliche Kreditwürdigkeit" was ist darunter zu verstehen?
Bei der persönlichen Kreditwürdigkeit wird die persönliche Zuverlässigkeit bewertet. Hier sind die beruflichen und fachlichen Qualifikationen von Interesse. Auch die Zuverlässigkeit des Kreditnehmers und seine "Vergangenheit" werden beachtet. Die Einschätzung der persönlichen Kreditwürdigkeit ist sehr stark subjektiv belastet
Quelle: www.wikipedia.de
sicoon Wirtschaftsauskünfte gibt in einer Bonitätsprüfung einen Score mit an, dieser ist Richtungsweisend für die Kreditwürdigkeit.
"Wirtschaftliche Kreditwürdigkeit" was ist darunter zu verstehen?
Bei der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit geht es um die wirtschaftlichen Fähigkeiten, den Kredit zurückzuzahlen. Hierzu werden Daten wie Einkommensnachweise, Bilanzen usw. zur Auswertung hinzugezogen. Zur Bewertung dieser Informationen wird oft eine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung durchgeführt. Quelle: www.wikipedia.de
"Debitor" was ist darunter zu verstehen?
Der Debitor (lateinisch „der Schuldner'“, von debere, „schulden“; englisch accounts receivable) bedeutet Schuldner von Geld oder Ware. Der Begriff wird verwendet:
* im Bankwesen: Der Kreditnehmer, gegenüber dem eine kurz- oder mittelfristige Forderung besteht.
* in der Betriebswirtschaftslehre: Debitorenziel
Kennzahl für die Umschlagsgeschwindigkeit der Forderungen:
Debitorenziel = (Warenforderungen * 360 Tage/Jahr) / Umsatz pro Jahr
* in der Debitorenbuchhaltung: Der Vertragspartner, für den eine Leistung erbracht wird und dem gegenüber deshalb eine Forderung aus Lieferung und Leistung besteht (da für den Jahresabschluss das Saldierungsverbot gilt, sind die Verbindlichkeiten gegenüber Debitoren mit Überzahlungen, so genannten kreditorischen Debitoren, am Jahresende nicht unter Forderungen, sondern unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen).
* im Inkasso bzw. Factoring: Der Drittschuldner der von dem Altgläubiger (Zedent) im Rahmen eines Abtretungsvertrages (Zession) auf den Neugläubiger (Zessionar) übertragenen Forderung.
Umgangssprachlich wird der Debitor auch einfach als Kunde bezeichnet.
Das Gegenteil des Debitors ist der Kreditor (Gläubiger).
Mehr unter www.wikipedia.de
"SSL" Sicherheitsverfahren, was ist darunter zu verstehen?
SSL-Datensicherheit:
Für die Datenübermittlung wird der Sicherheitsstandard SSL (Secure Socket Layer) eingesetzt. So sind Ihre Daten jederzeit geschützt. Dieses Verfahren wird auch von Banken eingesetzt um Ihre Sicherheit zu gewährleisten. Das SSL Protokoll gewährleistet die sichere Übertragung über das Internet. Das bedeutet, dass vertrauliche Kundendaten aus Formularen oder im WWW verschlüsselt werden. Weiterhin prüft SSL die Daten vollständig damit sie unverändert ihren jeweiligen Empfänger erreichen. Ohne SSL verläuft der Datenaustausch zwischen Web-Server und Web-Browser normalerweise unverschlüsselt. Dadurch wäre es eventuell möglich, dass die Daten zwischen Server und Client auch von Dritten gelesen werden können.
sicoon Wirtschaftsauskünfte bietet seinen Kunden alle Vorgänge via SSL-Verschlüsselung.
Ist debit Inkasso-Service ein Partnerunternehmen von sicoon Wirtschaftsauskünfte?
sicoon Wirtschaftsauskünfte ist ein Partnerunternehmen von debit Inkasso-Service.
debit Inkasso-Service gehört zu den führenden Forderungsdienstleistern Deutschlands und bietet seinen Kunden neben modernem Forderungsmanagement weitere Services wie Factoring und Prozesskostenfinanzierung. Alle Niederlassungen von debit Inkasso-Service sind durch den jeweilig zuständigen Landgerichtspräsidenten zugelassen.
Ein weiteres Qualitätsmerkmal ist die Mitgliedschaft im BDIU (www.bdiu.de) Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
EU-Bürger kommen leichter zu ihrem Recht.
Neuer Gesetzentwurf.
Das Bundeskabinett hat am 24. Januar 2008 ein Gesetz zu besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union beschlossen. Mit dem „Gesetzentwurf zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung“ werden die deutschen Ausführungsbestimmungen für zwei EG-Verordnungen geschaffen – der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens und zur Einführung eines Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen.
„Es reicht nicht, nur den Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen. Wir müssen dafür sorgen, dass Bürger und Unternehmen auch tatsächlich zu ihrem Recht kommen, wenn sie in Europa unternehmerisch oder als Privatperson aktiv sind. Bislang konnten sprachliche Barrieren und die Unkenntnis der fremden Rechtsordnung Einzelne von der gerichtlichen Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen abhalten. Das wollen wir ändern. Für den grenzüberschreitenden Rechtsverkehr werden für bestimmte Ansprüche europaweit einheitliche gerichtliche Verfahren geschaffen, die diese Hürden abbauen. Die neuen Verfahren werden als Alternative zu den nationalen Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Europäisches Mahnverfahren, was versteht man darunter?
1. Europäisches Mahnverfahren
Das Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 bietet einem Gläubiger die Möglichkeit, schnell und kostengünstig einen Titel zu bekommen, wenn der Schuldner die Forderung voraussichtlich nicht bestreiten wird. Anwendbar ist die Verordnung bei Geldforderungen. Es muss außerdem ein grenzüberschreitender Fall vorliegen, d.h. die Parteien müssen grundsätzlich in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sein.
Beispiel: Eine Studentin bestellt von München aus über das Internet bei einem Computerhändler in London ein Notebook. Bei der ersten Nutzung stellt sich heraus, dass der Prozessor langsamer ist, als im Internet angepriesen. Die Studentin widerruft sogleich den Kaufvertrag und sendet das Notebook nach London zurück. Trotz mehrerer Aufforderungen erstattet der Händler ihr den im Voraus gezahlten Kaufpreis nicht zurück.
Künftig kann die Studentin nach dem Europäischen Mahnverfahren vorgehen und auf einem Standardformular beim zuständigen englischen Gericht den Erlass eines Zahlungsbefehls beantragen. Das ist eine große Erleichterung, denn die Studentin kann ein europaweit einheitliches und einfaches Verfahren wählen und muss nicht nach der jeweiligen einzelstaatlichen Verfahrensordnung vorgehen. Das Formular des Europäischen Mahnverfahrens ist anwenderfreundlich gestaltet: Durch Ankreuzfelder werden sprachliche Schwierigkeiten beim Ausfüllen weitgehend vermieden. Ist der Antrag der Studentin im Ausgangsfall nicht offensichtlich unbegründet, erlässt das Gericht den Zahlungsbefehl. Diesen Zahlungstitel stellt das Gericht dem Antragsgegner – hier dem Computerhändler – zu. Er hat dann die Möglichkeit, den Zahlungsbefehl entweder zu akzeptieren oder Einspruch einzulegen.
Legt der Computerhändler innerhalb von 30 Tagen keinen Einspruch ein, erklärt das Gericht den Zahlungsbefehl automatisch für vollstreckbar. Die Studentin kann den Zahlungstitel dann in jedem EU-Mitgliedstaat zwangsweise durchsetzen. Im Fall eines Einspruchs des Computerhändlers beginnt ein gewöhnlicher Zivilprozess. Die Studentin müsste dann genau begründen und notfalls beweisen, warum sie ihr Geld zurück möchte.
Der Antragsgegner hat also – anders als im deutschen Mahnverfahren – grundsätzlich nur eine Chance, Einwendungen gegen den Zahlungsbefehl zu erheben (sogenanntes einstufiges Verfahren). Die Bundesregierung hat sich bei den Verhandlungen innerhalb der EU dafür eingesetzt, den Antragsgegner ausreichend zu schützen. Dieser Schutz wird u.a. dadurch erreicht, dass das Europäische Mahnverfahren grundsätzlich bei dem Gericht stattfindet, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen Aufenthalt hat. Das bedeutet: Wer in Deutschland wohnt, muss nicht befürchten, mit einem Zahlungsbefehl eines ausländischen Gerichts konfrontiert zu werden.
Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen.
Die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 schafft ein einheitliches europäisches Zivilverfahren, das vor den Gerichten der Mitgliedstaten der EU – mit Ausnahme Dänemarks – Anwendung findet. Forderungen bis 2.000 Euro können damit leichter durchgesetzt werden. Die Verordnung gilt – wie das Europäische Mahnverfahren – nur für grenzüberschreitende Fälle.
Beispiel: Peter Müller aus Deutschland hat während seines Urlaubs in Spanien einen Verkehrsunfall mit dem dort lebenden José Sánchez. Seine Werkstatt schätzt die Reparaturkosten am Auto von Peter Müller auf 1.500 Euro.
Wenn José Sánchez die Zahlung von 1.500 Euro endgültig verweigert, kann Peter Müller seinen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten in Zukunft vor dem zuständigen spanischen Gericht nach den neuen europäischen Regeln durchsetzen. Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ist einfach, effizient und kostengünstig. Für die Verfahrenseinleitung durch den Kläger und die Erwiderung des Beklagten stehen standardisierte Formulare zur Verfügung. Ausfüllhinweise erleichtern die Nutzung in der Praxis. Weder Peter Müller noch José Sánchez müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Das Verfahren wird grundsätzlich schriftlich geführt. Eine mündliche Verhandlung findet nur statt, wenn das Gericht sie für notwendig erachtet. Dadurch werden Reisekosten der Parteien vermieden.
Bundestag berät Kontopfändungsschutz.
Berlin, 24. Januar 2008
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kontopfändungsschutzes in erster Lesung beraten.
Mit dem Entwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) eingeführt. Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages (985,15 € pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtungen). Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Damit genießen künftig auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird.
„Eine Teilnahme am modernen Wirtschaftsleben ist ohne Girokonto heutzutage kaum vorstellbar. Häufig werden kein Mietvertrag, kein Stromlieferungsvertrag, kein Festnetzanschluss und in der Regel auch kein Arbeitsvertrag ohne die Erteilung einer Einzugsermächtigung für ein Girokonto oder den Nachweis einer Kontoverbindung abgeschlossen. Daher sorgen wir dafür, dass Bürgerinnen und Bürger künftig nicht mehr wegen Kontolosigkeit vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen und in einen Schuldenkreislauf gedrängt werden. Mit dem P-Konto erhält der Schuldner ohne aufwändiges und bürokratisches Verfahren einen automatischen Pfändungsschutz, der vermeidet, dass das Konto wegen der bestehenden Pfändung blockiert wird und die Bank deshalb das Konto kündigt. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Beratungen im Deutschen Bundestag zügig abgeschlossen werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher noch in diesem Jahr ihr P-Konto nutzen können“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Nach der geltenden Rechtslage führt die Pfändung eines Bankkontos dazu, dass die anfallenden Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie Begleichung von Miete, Energiekosten oder Versicherungen nicht mehr über das Konto abgewickelt werden können. Um Pfändungsschutz für den pfändungsfreien Selbstbehalt des Kontoguthabens zu erlangen, braucht der Schuldner in vielen Fällen eine Gerichtsentscheidung. Oftmals ist dies nicht rechtzeitig möglich, so dass Kosten für verspätete oder nicht ausgeführte Zahlungen anfallen. Erschwert wird der Pfändungsschutz dadurch, dass er für Gutschriften aus Arbeitseinkommen anders ausgestaltet ist als für solche aus Sozialleistungen. Auch für Banken und Gerichte ist die gegenwärtige Lage daher unbefriedigend.
Zu den Schwerpunkten des Gesetzentwurfs im Einzelnen:
1. Automatischer Pfändungsschutz
Ein Kontoguthaben in Höhe des Pfändungsfreibetrages des § 850c ZPO (985,15 €) wird nicht von einer Pfändung erfasst („Basispfändungsschutz“). Das bedeutet, dass aus diesem Betrag Überweisungen, Lastschriften, Barabhebungen, Daueraufträge etc. getätigt werden können.
* Der Basisbetrag wird für jeweils einen Kalendermonat gewährt. Anders als nach geltendem Recht kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs der Einkünfte nicht mehr an. Wird ein Freibetrag in einem Monat nicht ausgeschöpft, wird der Rest auf den folgenden Monat übertragen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass viele Leistungen nicht monatlich, sondern in größeren Zeitabständen zu erfüllen sind.
* Auf die Art der Einkünfte kommt es für den Pfändungsschutz nicht mehr an. Damit entfällt auch die Pflicht, die Art der Einkünfte wie Arbeitseinkommen, Sozialleistungen wie Rente, Arbeitslosengeld etc. gegenüber Banken und Gerichten nachzuweisen. Damit werden künftig jegliche Art von Einkünften, also auch die Einkünfte Selbstständiger und freiwillige Leistungen Dritter, bei der Kontopfändung geschützt.
* Eine Erhöhung z. B. wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten oder eine Herabsetzung des Basispfändungsschutzes ist auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung möglich. Daneben kommt in bestimmten Fällen eine Erhöhung des pfändungsfreien Betrages durch bloße Vorlage entsprechender Bescheinigungen von Arbeitgebern, Schuldnerberatungsstellen und Sozialleistungsträgern (z. B. über Unterhaltspflichten und bestimmte Sozialleistungen) beim Kreditinstitut in Betracht.
2. Automatischer Pfändungsschutz nur beim Pfändungsschutzkonto („P-Konto“)
Der automatische Pfändungsschutz kann nur für ein Girokonto gewährt werden. Dieses besondere Konto – „P-Konto“ – wird durch eine Vereinbarung zwischen Bank und Kunde festgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass ein Anspruch auf Umwandlung eines bereits bestehenden Girokontos in ein P-Konto besteht. Ein Anspruch auf die neue Einrichtung eines P-Kontos besteht allerdings nicht.
3. Besonderer Schutz für bestimmte Leistungen wie Kindergeld und Sozialleistungen
Kindergeld und Sozialleistungen – etwa nach dem Sozialgesetzbuch II – werden künftig bei ihrer Gutschrift auf dem P-Konto besser geschützt. Wertungswidersprüche zwischen Vollstreckungs-, Steuer- und Sozialrecht werden damit vermieden.
4. Vorrang des P-Kontos
Der Pfändungsschutz auf dem P-Konto ist vorrangig gegenüber dem herkömmlichen Kontopfändungsschutz, der auch in Zukunft erhalten bleiben soll. Hat der Schuldner ein P-Konto, so erhält er allerdings nur für dieses Pfändungsschutz. Denn mit der Führung eines P-Kontos kann er sicherstellen, dass ihm die zur Bestreitung des Lebensunterhalts notwendigen Mittel erhalten bleiben. Auf weiteren herkömmlichen Pfändungsschutz ist er damit nicht mehr angewiesen.
5. Pfändungsschutz für sämtliche Einkünfte Selbständiger
Die Reform schafft einen besseren und effektiveren Pfändungsschutz für sämtliche Einkünfte selbständig tätiger Personen, da das künftige Recht alle Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit wie Arbeitseinkommen und Sozialleistungen behandelt.
6. Inkrafttreten
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Bei zügigem Verlauf der Beratungen im Deutschen Bundestag kann mit einem Inkrafttreten Ende 2008 gerechnet werden. Damit die Kreditwirtschaft ausreichend Zeit zur Umstellung hat, ist ein Zeitraum von 6 Monaten zwischen Verkündung und Inkrafttreten vorgesehen.
Beispielsfälle
1. Fall:
Das monatliche Nettoarbeitseinkommen in Höhe von 1000 € wird auf das Girokonto eines alleinstehenden Angestellten überwiesen. Pfändung des Bankguthabens am 15. Juni, es besteht ein Guthaben in Höhe von 1000 €.
a) derzeitige Rechtslage
Mit der Pfändung kann der Schuldner nicht mehr über sein Kontoguthaben verfügen. Der Pfändungsschutz, der für die Pfändung von Arbeitseinkommen beim Arbeitgeber gilt, ist von der Bank bei der Gutschrift auf dem Bankkonto nicht zu berücksichtigen. Mit einem Antrag beim Vollstreckungsgericht kann der Schuldner aber eine Freigabe seines pfändungsgeschützten Arbeitseinkommens erreichen. Da die Pfändung (hier: 15.) nach dem Zahlungstermin (hier 1. des Monats) liegt, kann der Schuldner aber nur eine anteilige Freigabe seines Kontoguthabens für die Zeit von der Pfändung (hier: 15.) bis zum nächsten Zahlungstermin (hier: 1. des Folgemonats) erreichen. Das Vollstreckungsgericht hat den Gläubiger zu dem Antrag zu hören. Es kann aber vorab schon die Pfändung des Guthabens teilweise aufheben, damit der Schuldner bis zum nächsten Zahlungstermin seinen notwendigen Unterhalt bestreiten und seine laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen kann (§ 850k der Zivilprozessordnung).
Berechnung des pfändungsfreien und daher freizugebenden Betrages durch das Gericht:
Nettoeinkommen:
1000,00 €
Pfändbarer Anteil des Arbeitseinkommens
(nach Tabelle zu § 850c ZPO)
10,40 €
Pfändungsfrei (bezogen auf 1 Monat)
989,60 €
Pfändungsfreier Anteil für die Zeit vom 15. bis 30. Juni:
989,60 € x 15
30 = 989, 60 € : 2 = 494,80 €
Pfändungsfrei auf dem Konto ist ein Betrag in Höhe von 494,80 € und daher vom Gericht freizugeben.
b) künftige Rechtslage
Das Kreditinstitut berücksichtigt unabhängig vom Zeitpunkt der Pfändung einen pfändungsfreien Grundbetrag von 985,15 €. Es bedarf keiner gerichtlichen Entscheidung; eine zeitanteilige Berechnung entfällt. Der Schuldner hat – wie bisher – noch die Möglichkeit, weiteren Pfändungsschutz bei Gericht zu beantragen.
2. Fall:
Wie Fall 1, aber der Schuldner ist verheiratet, hat ein Kind und verdient 1200 € netto.
a) derzeitige Rechtslage
Berechnung des pfändungsfreien und daher freizugebenden Betrages durch das Gericht:
Nettoeinkommen:
1200,- €
Pfändbarer Anteil des Arbeitseinkommens
(Freibeträge nach § 850c ZPO:
985,15 € für den Schuldner,
370,76 € für die Ehefrau und
206,56 € für das Kind = 1562,47 €
0,- €
Pfändungsfrei (bezogen auf 1 Monat)
1200,- €
Pfändungsfreier Anteil für die Zeit vom 15. bis 30. Juni:
1200,- € x 15
30 = 1200,- € : 2 = 600,- €
Pfändungsfrei auf dem Konto ist ein Betrag in Höhe von 600 € und daher vom Gericht freizugeben.
b) künftige Rechtslage
Das Kreditinstitut berücksichtigt unabhängig vom Zeitpunkt der Pfändung automatisch einen pfändungsfreien Grundbetrag von 985,15 €. Es bedarf keiner gerichtlichen Entscheidung; eine zeitanteilige Berechnung des Freibetrages entfällt. Kann der Schuldner seine Unterhaltspflichten gegenüber seiner Ehefrau und seinem Kind durch eine Bescheinigung seines Arbeitgebers, der Familienkasse, eines Sozialleistungsträgers oder einer Schuldnerberatungsstelle gegenüber dem Kreditinstitut belegen, hat dieses von sich aus einen pfändungsfreien Betrag von 1200 € zu beachten. Der Schuldner kann aber auch eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts beantragen; dann hat die Bank auf der Grundlage der Gerichtsentscheidung den höheren pfändungsfreien Betrag auf dem Konto zu berücksichtigen.
3. Fall:
Das Guthaben des Bankkontos eines selbständig tätigen Unternehmers in Höhe von 1000 € wird gepfändet. Auf dem Konto werden nicht wiederkehrende Vergütungen für Dienstleistungen des Unternehmers gutgeschrieben.
a) derzeitige Rechtslage
Es besteht kein Pfändungsschutz, da die Vergütung nicht zu den bei der Kontopfändung geschützten Einkünften wie Arbeitseinkommen, Sozialleistungen etc. gehört.
b) künftige Rechtslage
Pfändungsschutz besteht in gleichem Umfang wie bei abhängig Beschäftigten. Auf die Darstellung zum künftigen Recht bei den Fällen 1 und 2 wird daher verwiesen.
Weitere Einzelheiten zum Gesetzentwurf finden sich unter www.bmj.de/p-konto.
Das neue P Konto (P-Konto) (PKonto) kommt.
Ein Girokonto ist heutzutage für viele Bürgerinnen und Bürger die Voraussetzung für die Teilnahme und Teilhabe am modernen Wirtschaftsleben. Ein Girokonto für alle Bürgerinnen und Bürger ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, denn Kontolosigkeit und damit der Ausschluss vom bargeldlosen Zahlungsverkehr sind nicht nur finanziell nachteilig, sondern beschränken die Betroffenen in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit oder bedrohen gar ihre Existenz.
Die Bundesregierung will den Weg der Selbstverpflichtung der Kreditinstitute mit einer Reform des Kontopfändungsschutzes flankieren, damit alle Bürgerinnen und Bürger am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen können.
Das Bundesministerium der Justiz hat den Gesetzentwurf für einen verbesserten Pfändungsschutz für Bankkonten zurzeit den anderen Bundesministerien, den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Am 5. September 2007 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen.
Geltendes Recht
Nach geltendem Recht führt die Pfändung eines Bankkontos dazu, dass es vollständig blockiert ist. Die anfallenden Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens, wie Begleichung von Miete, Energiekosten, Versicherungen etc. können dann nicht mehr über das Konto abgewickelt werden. Um überhaupt Pfändungsschutz für das Kontoguthaben zu erlangen, braucht der Schuldner eine Gerichtsentscheidung.
Künftiges Recht
Der Gesetzentwurf sieht eine Überarbeitung der für den Kontopfändungsschutz relevanten Vorschriften der Zivilprozessordnung, des Ersten Buches Sozialgesetzbuches sowie des Einkommensteuergesetzes vor. Der Gesetzentwurf will effektiven Schutz bei Kontopfändungen für alle Bürgerinnen und Bürger schaffen. Unter Wahrung der Interessen der Gläubiger verbleiben einem Schuldner ohne aufwändiges und bürokratisches Verfahren die Geldmittel, die er zur Bestreitung des existentiellen Lebensbedarfs benötigt. Kündigungen von Girokonten wegen des Zugriffs von Gläubigern werden in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen vorkommen.
Verjährungsfristen, welche Verjährungsfrist ist wo anzuwenden?
Zeiträume, nach deren Ablauf die Verjährung eintritt.
Je nach Rechtsgebiet gelten unterschiedliche Verjährungsfristen.
Diese können durch bestimmte Ereignisse gehemmt (Ruhen oder Hemmung der Verjährung) oder unterbrochen (Unterbrechung oder Neubeginn der Verjährung) werden.
[1. Zivilrecht]
Im Zivilrecht beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre.
Dieser regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen grundsätzlich:
* Vertragliche Erfüllungsansprüche (z. B. Zahlungsanspruch des Verkäufers, Lieferanspruch des Käufers, Mietzinsanspruch des Vermieters).
* Schadenersatzansprüche (z. B. Schadenersatz wegen Pflichtverletzungen, Deliktsrechtliche Ansprüche)
* andere schuldrechtliche Ansprüche (z. B. Ansprüche aus Bereicherung und Geschäftsführung ohne Auftrag).
Zahlreiche zivilrechtliche Ansprüche unterliegen kürzeren oder längeren Verjährungsfristen.
Beispiele:
* 6 Monate: Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache
* 2 der 5 Jahre: verschiedene Ansprüche aus dem Werkvertrag
* 10 Jahre: Ansprüche aus Grundstücksübertragungen
Erst nach 30 Jahren verjähren:
* Herausgabeansprüche aus Eigentum und anderen dinglichen Rechten
* familien- und erbrechtliche Ansprüche
* rechtskräftig festgestellte Ansprüche
* Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden
* Ansprüche, die durch die im Insolvenzverfahren erfolgte Feststellung vollstreckbar geworden sind
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Die Verjährungsfrist von Ansprüchen, die nicht der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen, beginnt mit der Entstehung des Anspruchs, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist.
Nach Ablauf der zivilrechtlichen Verjährungsfrist steht dem Schuldner eine Einrede zu, die ihn zur Leistungsverweigerung berechtigt.
[2. Strafrecht, OWi-Recht]
Im Strafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht werden zwischen den Fristen zur Verjährung der Verfolgung und der Verjährung der Vollstreckung unterschieden.
Nach Ablauf der Frist verzichtet der Staat, gegen einen bestimmten Täter vorzugehen (Verfahrenshindernis).
* Die Verjährungsfristen richtet sich nach dem angedrohten Höchstmaß (§§ 78, 79 StGB; §§ 31, 34 OWiG).
* Mord und die Verbrechen des Volkerstrafgesetzbuches verjähren nicht.
Verjährungsbeginn ist im Hinblick auf die Verfolgung der einzurechnende Tag der Beendigung, bei der Vollstreckung der Tag, an dem das Urteil rechtskräftig wurde.
Was bedeutet der Score oder das Ausfallrisiko?
Diese Faktoren werden in einer komplexen Berechnung vorgenommen in welche eine Vielzahl von Grundlagen berücksichtigt werden. Grundsätzlich kann man sagen das Personen mit einem kleinen Score ein niedriges Ausfallpotenzial haben als eine Person mit hohen Score. Personen die bereits Negativ-Eintragungen haben oder in Vergangenheit negativ aufgefallen sind erhalten ein schlechten Score weil statistisch gesehen ein erneuter Ausfall wahrscheinlicher ist. Sollten Sie hierzu ausführliche Informationen wünschen kontaktieren Sie gerne unseren Support.
Besteht eine Kooperation zwischen sicoon Wirtschaftsauskünfte und reduzio- das Forderungsportal für Geringforderungen?
Ja, dies ist zutreffend. Beide Unternehmen haben beschlossen im Rahmen einer Kooperation eng zusammen zu arbeiten. reduzio- das Forderungsportal wird seinen Kunden, sprich den Rechtsanwälten sowie den Inkassobüros verschiedene Dienstleistungen anbieten. Hierzu zählt unter anderem auch Bonitätsprüfungen für die Bearbeitung von Forderungsmandaten sowie Anschriftenermittlungen wenn Post an betreffende Personen nicht zugestellt werden kann. reduzio- das Forderungsportal vermittelt Forderungen von Großunternehmen an inkassobefugte Unternehmen in Wohnortnähe des Schuldners. Durch die räumliche Nähe, wird die Realisierungswahrscheinlichkeit deutlich erhöht, zumal der Schuldner direkten Kontakt mit dem entsprechenden Sachbearbeiter der Kanzlei oder des Inkassobüros aufnehmen kann. reduzio greift zu keinem Zeitpunkt in die Bearbeitung ein, sondern vermittelt lediglich die Forderungen zur Bearbeitung.
Werden Kleinsbeträge oder Geringforderungen durch Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen überhaupt bearbeitet?
Es gibt eine Vielzahl von Rechtsanwälten die Forderungen unter 100 € zur Bearbeitung ablehnen, die meisten Inkassounternehmen nehmen jedoch problemlos Geringforderungen an. reduzio - Das Forderungsportal hat sich auf die Vermittlung von Geringforderungen von Großunternehmen zur weiteren Bearbeitung durch inkassobefugte Unternehmen spezialisiert.
Wirtschaftsauskünfte und Bonitätsprüfungen, wie lange muss ich auf die Antwort bei sicoon Wirtschaftsauskünfte warten?
Dies ist abhängig von der jeweiligen Anfrage, am schnellsten geht die Bonitätsprüfung einer natürlichen Person, diese dauert nur wenige Minuten oder Stunden. Am jeweiligen Prdodukt wird dies jedoch von sicoon Wirtschaftsauskünfte mit angezeigt.
Ist die Registrierung für mich als Kunde mit Kosten verbunden um Wirtschaftsauskünfte zu beziehen?
Nein, in keinem Bereich der Registrierung fallen für Sie als Neukunden irgendwelche Kosten oder Gebühren an.
Gibt es eine Mitgliedschaftsgebühr bei sicoon Wirtschaftsauskünfte?
Nein, für die Nutzung des Portals sowie für die Bereitstellung der Benutzerverwaltung werden keine Mitgliedschaftsgebühren oder andere Gebühren erhoben.
Ist die Registrierung als Partner mit Kosten verbunden?
Nein, die Registrierung für Sie als neuer Partner ist mit keinerlei Gebühren oder Kosten verbunden.
Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort bekomme auf eine Bonitätsanfrage bei sicoon Wirtschaftsauskünfte?
Sobald Ihre Anfrage bearbeitet wurde erhalten Sie umgehend eine Email. Die einfache Bonitätsanfrage erhalten Sie in wenigen Minuten. Je nachdem was für eine Anfrage Sie beauftragen, erhalten Sie die gewünschte Information innerhalb von 1-6 Werktagen. Dies ist damit zu begründen, dass einige Daten handrecherchiert werden oder teilweise Ämter, die für ein positives Ergebnis der Auskunft mit einbezogen werden müssen, keine online Auskunft erteilen sondern nur postalisch, was jedoch fallspezifisch einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Wir sind stets sehr bemüht, Ihnen Ihre Anfragen baldmöglichst zu beantworten.
Welche Art von Auskünften gibt es?
sicoon Wirtschaftsauskünfte bietet Ihnen eine Vielzahl von verschiedenen Auskunftsarten oder Leistungsmerkmalen.
Diese entnehmen Sie bitte dem Bereich Produkte auf unserer Internetseite.
Welche Art von Auskunft benötige ich?
Dies kann individuell auf Ihre eigenen Bedürfnisse abgestimmt werden. Hierbei steht Ihnen gerne unser freundliches Support-Team mit Rat und Tat zur Seite.
Sie erreichen unser Support-Team von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00-17.00 Uhr unter der Servicehotline 01805- 554916* (14 Cent die Minute aus dem deutschen Festnetz) oder senden Sie uns eine E-Mail an support@sicoon.com. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Gibt es weitere, versteckte Kosten?
Nein, sicoon wirtscahftsauskünfte bietet Ihnen als Kunde vollumfängliche Kosten-Transparenz, versteckte Kosten oder Gebühren gibt es bei sicoon Wirtschaftsauskünfte nicht.
Was geschieht, wenn meine Anfrage kein Ergebnis liefert?
Dies geschieht äußerst selten und ist meist auf die spärlich zur Verfügung stehenden Anfragedaten zurück zu führen.
Kann eine angefragte Person nicht ganz klar als die betreffende Person seitens der Datenbank bestimmt werden oder werden mehrere abweichende Datensätze ermittelt, behält sich sicoon Wirtschaftsauskünfte vor, aus Datenschutzrechlichen Bestimmungen diese Daten nicht an Sie als Kunden weiter zu geben.
Jedoch kann es vereinzelt vorkommen, dass gesuchte Personen von Amtswegen abgemeldet worden sind, oder die betreffende Person ihrer Meldepflicht bei den Behörden nicht nachgekommen ist.
Wozu brauche ich Wirtschaftsauskünfte und Bonitätsprüfungen?
Wirtschaftsinformationen wie die aktuelle Wohnanschrift einer Person oder Schuldner sind für Sie sehr dienlich im Umgang mit Neukunden oder Bestandskunden. Das Risiko von eventuellen Zahlungsausfällen wird somit erheblich gesenkt. Die Erfahrung zeigt verstärkt, dass Kunden die bereits negativ aufgefallen sind in den meisten Fällen wieder negativ auffallen, was die Zahlungsmoral betrifft. Dies können Sie mit einer einfachen Bonitätsauskunft verhindern da hierbei negative Eintragungen wie eine eidesstattliche Versicherung bekannt wird.
Kann man auch Privatpersonen anfragen?
Ja, es können auch problemlos Privatpersonen oder Ihre Endkunden angefragt werden. Voraussetzung hierfür ist der lückenlose Nachweis des berechtigten Interesses.
Was ist ein „Berechtigtes Interesse“ genau?
Das berechtigte Interesse ist im Umgang mit Daten und Auskunftsdienstleistungen unabdingbar, und ist eine sinnvolle Maßnahme um private Daten von Personen und Betrieben vor Personen zu schützen die nicht eindeutig nachweisen können, dass ein solches Berechtigtes Interesse im Zuge der Anfrage besteht. Das Berechtigte Interesse kann z. B. eine Vermietung oder die Anbahnung einer Geschäftsbeziehung sein.
Werden meine Benutzerdaten auch veröffentlicht?
Nein, Ihre Benutzerdaten obliegen der Datenschutzsicherheit von sicoon Wirtschaftsauskünfte und werden mit hohen Sicherheitsstandards geschützt. Kundendaten werden bei uns im SSL Verfahren extra gesichert.
Nähere Informationen über unseren Datenschutz, können Sie unserem Impressum im Bereich der Datenschutzerklärung entnehmen.
Ich habe weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?
Hierbei steht Ihnen gerne unser freundliches Support-Team mit Rat und Tat zur Seite.
Sie erreichen unser Support Team von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00-17.00 Uhr unter der Servicehotline 01805- 554916* (14 Cent die Minute aus dem deutschen Festnetz) oder senden Sie uns eine Email an support@sicoon.com
Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wie wird die Partnerprovision ausbezahlt?
Die Partnerprovison wird jeweils zum Ende des Monats als Verechnungsscheck ab € 5,00 an Sie ausbezahlt, über die bereits fakturierten Beträge der Ihnen zugeordeneten Kunden.
Sie haben die Möglichkeit Ihre genauen Provisionszahlungen in Ihrem Partnerbereich, sekundengenau einzusehen und zu überprüfen.
Wie werden die Auskunftskosten abgerechnet?
Die Kosten Ihrer durch Sie getätigten Anfragen, werden zum Ende des jeweiligen Monats von dem Konto, welches Sie bei Ihrer Registrierung bei sicoon Wirtschaftsauskünfte in Ihren Kundendaten hinterlegt haben, im Lastschriftverfahren eingezogen.
Sollten sich Ihre Kontodaten geändert haben, bitten wir Sie uns dies schriftlich mitzuteilen.
Wie erfahre ich, wenn eine Auskunft beantwortet oder abgeschlossen wurde?
In Ihrem passwortgeschützten Kundenbereich haben Sie die Möglichkeit Ihre Anfragen jederzeit einzusehen.
Wenn eine Anfrage abgeschlossen ist, erhalten Sie eine automatisierte Email mit einer Benachrichtigung, dass ein Anfrageergebnis in Ihrem Kundenbereich eingesehen werden kann.
Ich bin Vermieter, ist sicoon Wirtschaftsauskünfte auch für mich interessant?
Gerade für Sie als Vermieter ist es äußerst wichtig die Bonität der eventuellen Mieter zu überprüfen. Es wird bei Vermietungen empfohlen jeweils das Produkt Ema mit Boni zu nutzen. Hierbei werden sehr oft Voranschriften des Mieters bekannt, und somit auch Negativmerkmale an den vorherigen Anschriften. Mietnomaden sind somit schnell erkannt.
Da der Mieter vom Gesetzgeber sehr geschützt wird, ist es sehr schwierig und kostenintensiv den möglichen Nichtzahler zeitnah wieder aus der Wohnung zu bekommen.
Ich bin Gläubiger und mein Kunde ist unbekannt verzogen – Was kann sicoon Wirtschaftsauskünfte hier für mich tun?
Hier haben Sie die Möglichkeit eine EMA-Anfrage zu starten um die derzeitige Meldeanschrift oder eine postzustellbare Anschrift zu erhalten. In einzelnen Fällen kann es hierbei vorkommen, dass die gesuchte Person ihrer Meldepflicht nicht nachkommt und somit die Person zum derzeitigen Stand der Recherche nicht zu ermitteln ist. In aller Regel ist bei einer erneuten Anfrage über die betreffende Person nach einigen Wochen eine neue Anschrift ermittelbar.
Was ist eine EMA?
EMA steht für die Einwohnermeldeamtsanfrage.
Hier wird überprüft ob die gesuchte Person an der angefragten Wohnanschrift tatsächlich wohnhaft oder behördlich gemeldet ist, oder wo sie zuvor wohnhaft gewesen ist.
Was ist eine Boni?
Unter Boni versteht man eine Bonitätsüberprüfung. Hierbei wird eine Person oder ein Gewerbe auf deren Zahlungsverhalten und somit auf harte Negativmerkmale überprüft. Dies ist dienlich um Zahlungsvereinbarungen mit Ihren Kunden fallspezifisch treffen zu können.
Was ist der Unterschied zwischen dem Amtsweg (Einwohnermeldeamtsauskunft) und dem was sicoon Wirtschaftsauskünfte für mich tun kann?
sicoon Wirtschaftsauskünfte hat die Möglichkeit auf weitere Datensätze zugreifen zu können, aus denen eventuell hervorgeht wo sich die gesuchte Person zum derzeitigen Zeitpunkt aufhält, selbst wenn diese ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen ist. Desweiteren kann fallspezifisch überprüft werden, ob Gewährspersonen bestätigen können, dass die gesuchte Person auch tatsächlich ihren Wohnsitz an der ermittelten Anschrift hat.
Was kostet mich eine normale Bonitätsanfrage von Personen oder eines Gewerbebetriebes?
Eine einfache Bonitätsüberprüfung einer einzelnene Person oder eines Gewerbebetriebes kostet nur 7,00 €.
Die genaue Leistungsbeschreibung können Sie im Bereich Produkte einsehen und beauftragen.
Ich habe mein Passwort vergessen, was kann ich tun?
Sie haben die Möglichkeit sich Ihr Passwort neu zusenden zu lassen. Hierfür müssen Sie Ihre Geheimfrage beantworten, die Sie bei der Registrierung in Ihrem Kundenbereich hinterlegt haben.
Das Passwort wird Ihnen dann automatisch via Email zugesandt.
Ich habe meinen Benutzernamen vergessen, was kann ich tun?
Ihr Benutzernamen ist gleichzeitig Ihre bei uns hinterlegte Emailadresse. Sollten Sie dennoch Schwierigkeiten haben mit Ihrem Login, steht Ihnen unser Supportteam gerne behilflich zur Seite.
Ich benötige Presseinformationen über sicoon Wirtschaftsauskünfte, wo finde ich diese?
Auf sicoon.com gibt es hierfür speziell einen Pressebereich. Dort finden Sie umfassende Informationen über das Unternehmen, sowie jede Menge Bildmaterial zum Downloaden. Bitte versäumen Sie nicht bei Nutzung unserer Materialien uns stets eine Belegexemplar jeder Publikation zukommen zu lassen.
Wie lautet meine Kundennummer?
Ihre Kundennummer entnehmen Sie bitte Ihrer letzten Rechnung. Diese wird Ihnen jeweils zum Ende eines Monats zugestellt (sofern Anfragen gestellt wurden).
Weitergehend nennen wir Ihnen Ihre Kundennummer gerne am Telefon.
Gibt es eine Mindestabnahmemenge von Auskünften?
Definitiv nein. Die Registrierung und die Nutzung ist Mengenunabhängig.
Ich habe sehr viele Anfragen, gibt es die Möglichkeit einer Rabattstaffelung?
Hierbei steht Ihnen gerne unser freundliches Support-Team mit Rat und Tat zur Seite.
Sie erreichen unser Support Team von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00-17.00 Uhr unter der Servicehotline 01805- 554916* (14 Cent die Minute aus dem deutschen Festnetz) oder senden Sie uns eine Email an support@sicoon.com.
Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ich habe Schwierigkeiten beim Anmelden, wohin kann ich mich wenden?
Hierbei steht Ihnen gerne unser freundliches Support Team mit Rat und Tat zur Seite.
Sie erreichen unser Support Team von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00-17.00 Uhr unter der Servicehotline 01805- 554916* (14 Cent die Minute aus dem deutschen Festnetz) oder senden Sie uns eine Email an support@sicoon.com.
Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ich möchte keine Einzugsermächtigung erteilen, welche Möglichkeiten gibt es sonst noch?
Wir bitten hierbei um Ihr Verständnis, dass wir aus verwaltungstechnischen Gründen lediglich durch Lastschriften verfahren Rechnungen bearbeiten können.
Denn nur so ist stets ein günstiger Preis des breiten Dienstleistung-Portfolios zu gewährleisten.
Sollten Sie dennoch eine andere Möglichkeit wünschen, steht Ihnen die Geschäftsleitung unter blessing@sicoon.com behilflich zur Seite.
Bei der Registrierung erhalte ich die Fehlermeldung „E-Mail Adresse bereits vorhanden“. Woran kann das liegen?
Das geschieht immer dann, wenn Ihre E-Mail-Adresse bereits für eine Registrierung eingeben wurde. Vielleicht haben Sie sich bereits registriert und benötigen einfach Ihr aktuelles Passwort? Ein Anruf genügt und wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wenn Sie Ihre Adresse definitiv nicht selbst in unser System eingegeben haben, hat wahrscheinlich ein Kollege, ein Bekannter oder Verwandter Ihre Adresse genutzt. Erst wenn Sie sicherstellen können, dass dies nicht der Fall ist, kann man von einem Missbrauch ausgehen.
Diesbezüglich stehen wir Ihnen ebenfalls telefonisch zur Verfügung.
Obwohl ich den Benutzernamen und das Passwort richtig eingebe, kann ich mich nicht einloggen. Woran kann das liegen?
Möglicherweise haben Sie Ihren Internetbrowser so eingerichtet, dass dieser keine Cookies akzeptiert.
Cookies sind zwingend für www.sicoon.com erforderlich.
Ihr Systemadministrator zeigt Ihnen bestimmt gerne, wie man Cookies aktiviert. Sollten Sie diesbezüglich dennoch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Ich bin mit meinem Anfrageergebnis nicht zufrieden, was nun?
Natürlich kann es durchaus einmal vorkommen das Sie mit dem Anfrageergebnis nicht zufrieden sind, was wir äußerst bedauern.
Gerne schauen wir uns den einzelnen Fall nochmals genau an.
Bitte kontaktieren Sie uns hierfür unter: reklamation@sicoon.com
Habe ich bei sicoon-Wirtschaftsauskünfte eine vertragliche Bindung?!
Nein, jede Anfrage ist als verbindlicher, einmaliger Auftrag zu betrachten. Nach Abschluss dieses Auftrages steht es Ihnen frei, ob Sie weitere Anfragen wünschen oder nicht.
Sie sind nicht zu einer Mindestabnahmemenge verpflichtet.
Was ist unter der Abkürzung EMA zu verstehen ?!
EMA steht für Einwohnermeldeamtsanfrage. In Deutschland ist jeder Bundesbürger dazu verpflichtet, bei zuständigen Bürgeramt oder Rathaus seine derzeitige Wohnanschrift zu hinterlegen. Wechselt sich die Adresse durch Umzug, Inhaftierung oder durch das Versterben der Person, wird das Einwohnermeldeamt ebenfalls informiert.
Wechselt der Bürger den Kreis, muss er sich beim bisherigen Einwohnermeldeamt abmelden und die neue Adresse hinterlegen. Im neuen Kreis muss er sich ebenfalls neu anmelden. Wechselt ein Bürger des Öfteren seine Meldeanschrift, ist seine tatsächliche Anschrift nur durch mehrer Einwohnemeldeamtsanfragen zu ermitteln, da dem jeweiligen Amt ja immer nur der nächste Umzugspunkt bekannt ist, der nicht zwingend der letzte ist. Der Meldepflicht nicht nachzukommen ist strafbar. Nicht gemeldete Personen werden bei der Polizei zu Fahndung ausgeschrieben.
Welchselt ein Bundesbürger seine Anschrift ins Ausland, so hat er dies ebenfalls bei der Abmeldung mitzuteilen. Dann im Ausland ergeben sich wieder weitere Möglichkeiten der Anschriftenermittlung.
Wie kann ich herausfinden ob mein Kunde überhaupt die Rechnungen bezahlen kann und eine gute Bonität hat?
Fragen Sie einfach alle Kundendaten im Rahmen einer Bonitätsauskunft (Boni ohne EMA) an. Binnen weniger Stunden bringen wir Licht ins Dunkel und Sie wissen, ob sich Ihr Aufwand auch wirklich lohnt.
Wie lange dauert eine solche Bonitätsauskunft oder Rating?
Eine Bonitätsauskunft oder eine einfache Wirtschtschaftsauskunft dauert in der Regel 1-3 Stunden, kann aber in Ausnahmefällen auch bis zu 24 Stunden in Anspruch nehmen.
Welche Daten muss ich für eine Bonitätsauskunft eingeben um ein Ergebnis erzielen zu können?
Auf jeden Fall ist der komplette Name und wenn vorhanden, das Geburtsdatum einzugeben. Je mehr Informationen wir von der angefragten Person erhalten, desto besser können wir recherchieren. Also teilen Sie uns am besten immer eher zu viel, als zu wenig Informationen mit.
Was versteht man unter einer (EV) eidesstattlichen Versicherung?
Der Vollstreckungsschuldner muss nach § 807 ZPO auf Antrag des Inhabers einer titulierten Forderung (Vollstreckungsgläubiger) seine Vermögensverhältnisse offenbaren, wenn ein Sachpfändungsversuch des Gerichtsvollziehers im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen ihn erfolglos geblieben ist. Diese Vermögensoffenbarung erfolgt durch die Anfertigung eines Vermögensverzeichnisses zusammen mit der vor dem Gerichtsvollzieher abzugebenden eidesstattlichen Erklärung, dass das Vermögensverzeichnis vollständig und richtig ist. Diese Eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit der im Vermögensverzeichnis gemachten Angaben ist an die Stelle des früheren Offenbarungseids getreten.
Was ist im Zuge der Bonitätsprüfung oder Wirtschaftsauskunft unter einem Haftbefehl zu verstehen?
§ 901 - Erlass eines Haftbefehls
Gegen den Schuldner, der in dem zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmten Termin nicht erscheint oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ohne Grund verweigert, hat das Gericht zur Erzwingung der Abgabe auf Antrag einen Haftbefehl zu erlassen. In dem Haftbefehl sind der Gläubiger, der Schuldner und der Grund der Verhaftung zu bezeichnen. Einer Zustellung des Haftbefehls vor seiner Vollziehung bedarf es nicht.
Erhalte ich unaufgeforderte Werbung Dritter da ich bei sicoon Wirtschaftsauskünfte meine E-Mailadresse eingeben musste?
Sämtliche Kundeninformationen werden bei sicoon Wirtschaftsauskünfte gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe Ihrer E-Mail-Adresse erfolgt in keinem Falle. Ihre E-Mail-Adresse wird von sicoon Wirtschaftsauskünfte ausschließlich für eigene Zwecke, zum Beispiel zur Übersendung von Anfrageresultaten, genutzt.
Sind meine hinterlegten Kontendaten bei sicoon Wirtschaftsauskünfte geschützt?
Sämtliche Kundeninformationen werden bei sicoon Wirtschaftsauskünfte gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen strengvertraulich behandelt. Eine Weitergabe Ihrer Kundendaten erfolgt in keinem Falle. Die Daten dienen lediglich zu Kundenkontakt mit Ihnen bzw. zum Zwecke der von Ihnen erteilten Einzugsermächtigung. Auch werden Ihre Daten nicht in unsere Auskunftsregister übernommen.
Warum muss ich bei der Aktivierung einen Aktivierungscode bestätigen?
Erst durch die Aktivierung können wir sicherstellen, dass es sich auch wirklich um den Inhaber der E-Mail-Adresse handelt. So minimieren wir das Risiko des Missbrauchs erheblich und stellen gleichermaßen sicher, dass Dritte nicht an sensible Daten gelangen.
Wie kann ich die aktuellen AGB´s einsehen?
Auf jeder Seite von sicoon.com finden Sie einen Link, der Sie direkt zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese aber auch gerne per Fax oder per Post zu.
Kann jede Abteilung oder Mitarbeiter eines Unternehmens einen eigenen Login haben ?
Ja dies ist generell möglich, hierbei ist jedoch zu beachten, dass aus technischen Gründen jede Abteilung gesondert fakturiert wird.
Werde ich als Kunde informiert, wenn eine Antwort auf meine Anfragen im System eingeht?
Ja, unmittelbar nach der Beantwortung Ihrer Anfrage bekommen Sie per E-Mail einen Hinweis, dass die Antwort in Ihrem geschlossenen Kundenbereich vorliegt.
Wie lange erhalte ich Provision für einen durch mich geworbenen Kunden?
Ihre Provision bekommen Sie lebenslang. Das bedeutet: Jeder Folgeauftrag der von Ihnen geworbenen Kunden wird provisioniert.
Gibt es auch Werbemittel die mir meine Arbeit als Partner erleichtern?
Ja, im geschlossenen Partnerbereich stehen Ihnen zahlreiche Werbemittel zur Verfügung. Zum Beispiel Banner in nahezu allen Ausführungen.
Sämtliche Werbemittel enthalten einen speziellen Code, der Sie eindeutig als vermittelnden Partner identifiziert. So ist sichergestellt, dass jeder durch Sie erzielte Umsatz auch Ihrem Partnerkonto gutgeschrieben wird.
Kann ich verschiedene Personen gleichzeitig innerhalb einer Anfrage auf dessen Bonität überprüfen?
Nein, dies ist leider nicht möglich, da Negativdaten und Schuldnereintragungen von Schuldnern jeweils auf die einzelne Person eingetragen wird.
Jede Person muss somit gesondert beauftragt werden.
Sollte mein Konto keine ausreichende Deckung aufweisen beim Lastschrifteinzug von sicoon Wirtschaftsauskünfte, entstehen dann Kosten?
Ja, sicoon Wirtschaftsauskünfte gibt die Rücklastgebühren der Banken direkt an Sie weiter. Ihr Kundenzugang wird bis zum Ausgleich, automatisiert gesperrt. Bitte melden Sie sich in einem solchen Fall umgehend bei uns unter 01805- 554916 (14 Cent aus dem deutschen Festnetz)
Schuldner oder Person unbekannt verzogen, kann ich ihn ermitteln lassen durch sicoon Wirtschaftsauskünfte?
- unbekannt verzogen- Selbst ein solcher Aufdruck auf einem zurück gekommenen Brief ist noch nicht das endgültige aus, eine gesuchte Person oder einen nach unbekannt verzogenen Schuldner zu ermitteln. Zwar hat jede Person eine Meldepflicht, aber oftmals kommen Personen dieser Meldepflicht beim zuständigen Einwohnermeldeamt nicht nach und begehen somit sogar eine Ordnungswidrigkeit. Durch die Hilfe von sicoon Wirtschaftsauskünfte haben Sie die Möglichkeit eine gesuchte Person wieder zu ermitteln. sicoon versucht durch die Anfrage bei den zuständigen Behörden die Person zu ermitteln und teilt Ihnen das Ergebnis im Rahmen der Anfrage mit.
Selbst wenn hier kurzfristig kein Erfolg zu erzielen ist, macht eine erneute Anfrage zu einem späteren Zeitpunkt durchaus Sinn, da Personen oft gezwungen sind, sich doch wieder beim Einwohnermeldeamt zu melden, insbesondere dann wenn er wieder Arbeit gefunden hat oder wenn er Leistungen vom Staat beansprucht.
Wann muss ich eine Eidesstattliche Versicherung (E.V.) abgeben?
Natürlich fällt die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung, früher Offenbarungseid genannt, schwer. Die meisten Menschen mit Schulden fürchten sich vor diesem Schritt, zumal in der Ladung zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung auch noch von Haftbefehl und Gefängnis die Rede ist. Diese Angst in jedoch unbegründet: Überschuldung an sich ist nicht strafbar!
Ihre Gläubiger erfahren durch Ihre Eidesstattliche Versicherung, wie Ihre aktuelle Vermögenssituation aussieht. Durch Ihre Angaben, die Sie schriftlich im Vermögensverzeichnis machen müssen, erhalten die Gläubiger Aufschluss über etwaige Pfändungsmöglichkeiten. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung kann von Ihren Gläubigern beantragt werden, wenn ein vollstreckbarer Titel vorhanden ist und
* eine Pfändung ganz oder teilweise erfolglos war, oder
* Sie die Durchsuchung Ihrer Wohnung verweigert haben, oder
* der Gerichtsvollzieher Sie trotz vorheriger Ankündigung seines Besuches wiederholt nicht in Ihrer Wohnung angetroffen hat.
Und natürlich sind Sie im Rahmen einer Eidesstattlichen Versicherung zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben über Ihre Vermögenssituation verpflichtet.
Datenquelle: BAG-SB Kassel
Sie wollen wissen, welche Auswirkungen die Abgabe einer Eidesstattliche Versicherung hat?
Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung wird in ein "Schuldnerverzeichnis" beim Amtsgericht eingetragen. Dieses Verzeichnis kann von Personen eingesehen werden, die ein begründetes Interesse belegen können. Das sind zum Beispiel Ihre Gläubiger, ein künftiger Vermieter oder ein Handwerker, die vor Auftragsausführung wissen wollen, ob ihr Kunde auch zahlungsfähig ist. Eine Veröffentlichung findet hingegen nicht statt. Die Eintragung wird nach drei Jahren automatisch gelöscht. Wenn Sie Ihre Schulden bereits vorher bezahlt haben, können Sie eine vorzeitige Löschung beantragen.
Die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung wird über einen Datenabgleich auch als Schufa-Auskunft bei einer Kreditanfrage erscheinen. Allerdings ist der negative Eintrag bei der Schufa in der Regel schon bei der Kündigung eines Kredites erfolgt - also lange vorher.
Ganz WICHTIG: Machen Sie keine neuen Schulden! Denn wenn Sie z.B. jetzt Ihre Ratenzahlungen nicht einhalten, kann Ihnen schnell Betrug unterstellt werden. Ein Betrug liegt dann vor, wenn Ihnen zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme klar war (oder hätte sein müssen!), dass sie keine realistische Möglichkeit zur Zurückzahlung besitzen. Wer also nach Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung neue Kreditverpflichtungen eingeht, etwa auf Raten bestellt, setzt sich genau dieser Gefahr aus.
Quelle: BAG-SB
Überschuldung: Was ist das?
Wenn Ihr monatliches Einkommen über einen längeren Zeitraum trotz Reduzierung Ihres Lebensstandards nicht ausreicht, die Lebenshaltungskosten sowie fällige Raten und Rechnungen zu bezahlen, sind Sie überschuldet. Überschuldung löst Existenzängste aus - Angst vor Gläubigern, Angst vor dem Verlust der Wohnung, Angst vor Stigmatisierung als Versager. Angst macht viele Menschen handlungsunfähig und einige sogar krank.
Quelle: BAG-SB
Was ist eine außergerichtliche Mahnung?
Zunächst schicken Gläubiger Ihnen eine Aufforderung zur Zahlung, die schriftliche Mahnung. Dieser Brief ist ein ernstes Signal, das Sie nicht unberücksichtigt lassen dürfen. Lassen Sie sich nicht in Ihrer augenblicklichen Notlage durch ein verlockendes Angebot von dritter Seite zu einer unüberlegten und überstürzten weiteren Kreditaufnahme verleiten, die ihrerseits neue Kosten verursacht (Umschuldung).
Wenn Sie beispielsweise Ihre Miete oder Kreditrate nicht zum vereinbarten Termin zahlen (können), geraten Sie automatisch in Zahlungsverzug. Von da an dürfen Gläubiger zusätzlich Verzugszinsen verlangen. Der gesetzliche Verzugszins als Mindest-Verzögerungsschaden orientiert sich am amtlichen Basiszinssatz (= 1,21% seit dem 01.01.2005), der zweimal im Jahr angepasst wird. Den aktuellen Basiszins erfahren Sie aus dem Wirtschaftsteil der Zeitungen und im Internet.
Von privaten Schuldnerinnen und Schuldnern, also Verbrauchern, dürfen ohne weiteren Schadensnachweis 5 Prozentpunkte (%) über dem Basiszinssatz verlangt werden. Im gewerblichen Bereich sind mindestens 8% über Basiszinssatz zulässig. Bei Immobiliardarlehen, die durch Hypothek oder Grundschuld abgesichert sind, dürfen Verzugszinsen mit mindestens 2,5% über Basiszins berechnet werden. Kann der Gläubiger einen höheren Verzögerungsschaden z.B. durch einen Kontoauszug mit entsprechendem Sollzins nachweisen, kann er seinen konkret höheren Zinsschaden ersetzt verlangen.
Quelle: BAG-SB
Mahnbescheid
Wird auf die schriftliche Mahnung nicht reagiert bzw. ein gesetzter Zahlungstermin nicht eingehalten, können Gläubiger einen Mahnbescheid beantragen.
Den Mahnbescheid erlässt das für den Wohnsitz bzw. Geschäftssitz des Gläubigers zuständige Amtsgericht. Das Gericht prüft weder Inhalt noch Richtigkeit der Gläubigerangaben! Der Mahnbescheid ist eine Aufforderung an Sie, der Gläubigerseite eine bestimmte Geldsumme zu zahlen oder dem Anspruch ganz oder teilweise zu widersprechen.
Kontrollieren Sie zunächst anhand Ihrer Unterlagen (z. B. Verträge, Rechnungen, Kontoauszüge, Zahlungsbelege), ob die Forderung berechtigt ist, denn das Gericht hat die Behauptungen des Gläubigers oder der Gläubigerin ungeprüft übernommen. Dabei sollten Sie auch auf in Rechnung gestellte Verzugszinsen und Inkassokosten achten.
Ab Zustellung des Mahnbescheids haben Sie zwei Wochen Zeit, um gegen den Mahnbescheid Widerspruch oder Teilwiderspruch (z.B. begrenzt auf überhöhte Verzugszinsen oder unberechtigte Inkassokosten) einzulegen. Eine Begründung des (Teil-)Widerspruchs ist nicht erforderlich, aber ratsam!
Dem Mahnbescheid liegt bereits ein Widerspruchsformular bei. Schicken Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben an das zuständige Amtsgericht zurück, wenn die geforderten Zahlungen ganz oder teilweise unbegründet sind. Sollten Sie Schwierigkeiten oder Fragen haben, lassen Sie sich vorher in einer Beratungsstelle beraten oder befragen Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, indem Sie von der Beratungshilfe Gebrauch machen.
Quelle: BAG-SB
Vollstreckungsbescheid
Soweit kein Widerspruch erhoben wird, erlässt das Gericht auf Antrag der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid. Der Vollstreckungsbescheid ermöglicht, die Forderung zwangsweise, z. B. mit Hilfe von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern oder durch Lohnpfändung bei Ihrem Arbeitgeber, einzufordern. Der Vollstreckungsbescheid wirkt also wie ein Gerichtsurteil und wird Ihnen ebenfalls durch die Post oder durch Gerichtsvollzieher zugestellt.
Jetzt ist die Situation kritisch, aber es ist noch nicht zu spät!
Sie sollten gegen den Vollstreckungsbescheid innerhalb von zwei Wochen (Teil-)Einspruch einlegen, wenn die Forderung ganz oder teilweise unbegründet ist. Es genügt Ihre persönliche Erklärung des Einspruchs vor Gericht oder ein einfacher Brief. Am Besten nutzen Sie den Einspruch-Vordruck, der dem Vollstreckungsbescheid beiliegt. Der Einspruch muss dem Amtsgericht innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist zugehen.
Der (Teil-)Einspruch bewirkt, dass der Vollstreckungsbescheid nicht rechtskräftig wird. Er ist aber „vorläufig vollstreckbar“. Schon jetzt kann Ihre Habe oder Ihr Lohn sicherheitshalber gepfändet werden, auch wenn später in der Sache eine andere Entscheidung getroffen wird.
Sie sollten gleichzeitig mit dem (Teil-)Einspruch die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen.
Quelle: BAG-SB
Titulierung der Forderungen
Ein Vollstreckungsbescheid gegen den kein fristgemäßer Einspruch eingelegt wird, wird rechtskräftig. Als Vollstreckungstitel schreibt er jetzt amtlich fest, dass dem Gläubiger dieser Anspruch zusteht. Sie können sich praktisch nicht mehr dagegen wehren.
Titulierte Forderungen verjähren grundsätzlich erst nach 30 Jahren. Andere Vollstreckungstitel sind insbesondere Urteile, Prozessvergleiche, öffentliche Urkunden (z.B. Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt) und notarielle Urkunden mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung.
Sollte die Forderung Ihres Gläubigers berechtigt sein und Sie wollen und können aber derzeit nicht zahlen, können Sie den Gläubigern, die auf einem Vollstreckungstitel bestehen, ein kostensparendes notarielles Schuldanerkenntnis anbieten. Sie müssen also bei unstreitigen Forderungen nicht das übliche kostspielige Verfahren mit Inkasso, Anwalt, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid über sich ergehen lassen.
Wenn Sie Ihre Zahlungsunfähigkeit frühzeitig durch z.B. Sozialhilfebescheid oder Hinweis auf eidesstattliche Versicherung belegen, sind die Gläubiger in der Regel bereit, die Notargebühr vorzustrecken. Denn, die Notarkosten sind viel niedriger als die Gerichts- und Anwaltskosten, wovon letztlich auch Sie profitieren.
Mit Ihrer Unterschrift beim Notar entsteht ein Vollstreckungstitel. Vorher prüfen Sie bitte genau, dass alle anzuerkennenden Forderungsteile Ihrem Gläubiger wirklich zustehen. Vorsicht bei Schuldanerkenntnissen, die von Inkassoseite vorformuliert sind!.
RATGEBER
Sie benötigen schnellen Rat? Antworten auf Ihre Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.
Schuldnerberaterin
Anita Krüger, Schuldnerberaterin bei der Arbeiterwohlfahrt Ludwigslust
TIPP
Achten Sie stets darauf, dass Ihnen der Vollstreckungstitel im Original ausgehändigt wird, sobald alles bezahlt oder die Forderung auf sonstige Weise beglichen ist.
StatCounter - Free Web Tracker and Counter
Quelle:BAG-SB
Zwangsvollstreckung
Wenn Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen Sie betreiben wollen, müssen sie über einen Vollstreckungstitel verfügen. Die häufigsten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind die Sachpfändung, die eidesstattliche Versicherung und die Forderungspfändung mit Zugriff auf Lohn oder Gehalt, Sozialleistungen, Bankguthaben, Kontogutschrift usw.
Außergerichtliche Schuldenregulierung
Die außergerichtliche Einigung ist der „Königsweg“ bei der Schuldenregulierung. Hier geht es darum, alle anstehenden Zahlungsverpflichtungen, z. B. fällige Kreditraten oder unbezahlte Rechnungen, zu prüfen und zu ordnen und Regelungen mit allen Gläubigern zu treffen, die es Ihnen möglich machen, diese Schulden angemessen zu begleichen. Schuldner und Gläubiger versuchen gemeinsam, sich auf der Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans gütlich zu einigen.
Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater können durch ihr Fachwissen bei Gesprächen und Verhandlungen mit Gläubigern sehr hilfreich sein. Wie die Rückzahlung der Schulden gestaltet wird, hängt von der individuellen Situation der Schuldnerinnen und Schuldner ab und steht auch im Ermessen der Gläubiger.
Was ist ein Mietnomade?
Als Mietnomaden werden in jüngerer Zeit Personen bezeichnet, die von einer Mietwohnung in die nächste ziehen, mit dem Vorsatz, keine Miete zu zahlen. In vielen Fällen werden die Wohnungen in einem verwahrlosten Zustand hinterlassen, so dass der bereits stark geschädigte Vermieter nicht nur auf den immensen Mietausfällen sitzen bleibt, sondern
oftmals die Wohneinheit von Müll befreien, sowie erst einmal eine Grundrenovierung vornehmen muss, um überhaupt wieder Miete bei neuen Mietern erheben zu können.
Vorbeugemethoden gegen Mietnomaden
sicoon Wirtschaftsauskünfte empfiehlt jedem Vermieter, künftige Mieter auf deren Zahlungsfähigkeit hin zu überprüfen, durch eine Bonitätsauskunft. Diese kann bereits in wenigen Minuten online Klarheit über das bisherige Zahlungsverhalten des neuen Mieters bringen, da harte Negativmerkmale oder weitere Schuldnereinträge ersichtlich werden.
Auf der Internetseite www.wirtschaftsauskuenfte.de ist dies ohne Mitgliedschaft möglich.
Hinzu kommt noch, dass einige Mietnomaden oder Mieter ihre Identität verschleiern, beispielsweise mit gefälschten Selbstauskünften und gefälschten Lohn- oder Gehaltsabrechnungen. Unser Tipp: Lassen Sie sich von jedem Mieter seinen Ausweis zeigen.
Meldepflicht der Bürger wird oftmals nicht eingehalten
Meldepflicht der Bürger wird oftmals nicht eingehalten
Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, muss sich jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr, wie bisher, bei seiner Wegzugsgemeinde abmelden. Es genügt, wenn die Person sich innerhalb von zwei Wochen bei der neuen Gemeinde anmeldet. Diese teilt der "früheren" Gemeinde dann mit, dass ein Umzug stattgefunden hat.
Leider wird diese Frist vom 14. Tagen bei einer Vielzahl von Bürgern nicht eingehalten.
Aus diesem Grund kommt es immer wieder zu einem Bußgeldverfahren gegen die Personen.
Neben der neuen Anschrift wird auch eine Wirtschaftsauskunft beauftragt
Gerade Unternehmen aus dem Versandhandel und dem Dienstleistungssektor stellen in solchen Fällen oftmals eine Anschriftenermittlung bei einer Auskunftei da bereits versendete Post des Öfteren nicht mehr zugestellt werden kann. In den meisten Fällen wird dann neben der Anschriftenermittlung durch das Einwohnermeldeamt sogleich eine Wirtschaftsauskunft über die finanziellen Umstände der verzogenen Person beantragt. Dies betätigen auch die neuesten Zahlen von sicoon Wirtschaftsauskünfte, die gerade solche Veränderungen am Markt als eines der wenigen Unternehmen in Deutschland penibel auswerten.
Geldbuße bis 500,00 € kann verhängt werden
Wenn man der Pflicht zur An-, Ab- oder Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu EUR 500 geahndet werden kann.
Ausnahme: Bei einem Umzug in das Ausland müssen Sie sich bei Ihrer Wegzugsgemeinde abmelden. Auch wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung zu beziehen, müssen Sie sich bei der bisherigen Gemeinde abmelden.
Bemerkung: Der Hauptwohnsitz ist nicht frei wählbar. Die Hauptwohnung ist vielmehr die vorwiegend benutzte Wohnung. Wer verheiratet ist und nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, hat seine Hauptwohnung in der von der Familie vorwiegend benutzten Wohnung. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend benutzten Wohnung des Sorgeberechtigten. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo jemand den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen hat. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland.
Kündigungsgefahr bei Lohnpfändung
In vielen Fällen versuchen Gläubiger an ihr Geld zu kommen indem sie eine Lohnpfändung
beim Arbeitgeber des Schuldners einreichen.
Prinzipiell hat der Arbeitgeber nichts mit der Schuldenangelegenheit zwischen seinem Mitarbeiter und dem Gläubiger zu tun - und würde sich sicherlich gerne heraushalten.
Das derzeit geltende Gesetz zwingt ihn aber zur Mitwirkung. So entstehen für ihn durch die Lohnpfändung Arbeitsaufwand und Kosten, da oftmals etliche Formulare bearbeitet werden müssen.
Ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber oft dienlich
Im Falle einer Lohnpfändung empfiehlt es sich für den Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber keine Geschichten zu erzählen, sondern ihm seine derzeitige Lage zu erklären.
Kommt später heraus, dass der Arbeitnehmer gelogen hat, warum er gepfändet wurde, stört dies das Vertrauensverhältnis erheblich. Besser ist es, entweder die Gründe für die Lohnpfändung als Privatsache zu behandeln oder die Gründe offen und glaubwürdig darzulegen.
Klausel in Arbeitsvertrag beachten
Viele Arbeitnehmer empfinden eine Lohnpfändung als Blamage und fürchten sogar eine Kündigung. Oftmals bekommen den Vorgang verschiedene Mitarbeiter und Kollegen mit was die Lage nicht gerade einfacher macht für den Betroffenen. Wegen Lohnpfändung darf jedoch nur in Ausnahmefällen, z. B. bei einer speziellen Vertrauensstellung wie Kassierer oder Prokurist, gekündigt werden. In vielen Arbeitsverträgen ist hierbei eine gesonderte Klausel in den Arbeitsvertrag mit aufgenommen, davon sind auch Auszubildende im Bankgewerbe nicht von ausgenommen. Arbeitgeber können aber auch im Rahmen des normalen Arbeitsrechts kündigen und müssen sich dann nicht auf die Pfändung als heimlichen Kündigungsgrund beziehen. Tatsächlich überschätzen die meisten Arbeitnehmer die Gefahr einer Kündigung wegen Lohnpfändung. Ein Arbeitgeber wird einen Arbeitnehmer nicht wegen einer Pfändung vor die Tür setzen, wenn er mit seiner Arbeitsleistung zufrieden ist.
Mehr sachdienliche Hinweise finden sie auf der Internetseite von sicoon Wirtschaftsauskünften, www.sicoon.com die viele interessante Themen aufgeführt haben und gerne auch Rede und Antwort stehen zu einem der Themen.
Was bleibt von meinem Lohn, wenn mein Gläubiger mit Lohnpfändung droht?
Natürlich bleibt Ihnen auch bei einer Lohnpfändung immer ein Teil Ihres Lohns erhalten. Die genaue Höhe berechnet sich aus der so genannten Pfändungstabelle. Grundsätzlich kann Ihr Gläubiger bei Gericht eine Lohnpfändung erwirken, wenn er einen vollstreckbaren Titel gegen Sie hat. Dies kann ein Vollstreckungsbescheid oder ein notarielles Schuldanerkenntnis sein.
Grundlage einer Lohnpfändung ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, den das Gericht Ihrem Arbeitgeber zustellt. Ihr Arbeitgeber muss dann den pfändbaren Teil Ihres Lohnes an Ihren Gläubiger überweisen, und darf Ihnen nur noch den Rest, nämlich den nicht pfändbaren Betrag, auszahlen bzw. überweisen.
Sie sollten auf jeden Fall überprüfen oder überprüfen lassen, ob der gepfändete Betrag richtig berechnet und die Pfändungstabelle richtig angewandt wurde. Auch wenn es schwer fällt: Suchen Sie das direkte Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und erklären Sie Ihre Notlage.
Quelle: BAG-SB
Was ist eine Selbstauskunft?
Der Begriff der Selbstauskunft wird in verschiedenen Bereichen etwas unterschiedlich verstanden. Immer geht es jedoch darum, über die eigene Person oder Firma Auskünfte an einen Dritten zu geben. Meist wird dabei ein gemeinsames Ziel in Form eines schriftlich geschlossenen oder noch zu schließenden Vertrags verfolgt.
Mieterselbstauskunft was ist das?
Unter einer Mieterselbstauskunft möchte der Vermieter einige Eckdaten der Person wissen, welche unter Umständen die Mieteinheit zur Verfügung gestellt bekommt. Diese Auskunft wird oftmals durch eine Bonitätsanfrage bei einer Auskunftei überprüft. sicoon Wirtschaftsauskünfte bietet diesen Service ebenfalls an, mehr Informationen sind unter Produkte einsehbar.
Überprüfung von Zahlungsverhalten neuer Kunden
sicoon Wirtschaftsauskünfte empfiehlt hier:
Liefern Sie immer erst dann auf Rechnung, vermieten Sie erst dann Ihre Wohnungen oder treten Sie erst dann in Vorleistung, wenn eine Auskunft über die wirtschaftliche Situation Ihres künftigen Kontaktes vorliegt. Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser.
Ich bin bereits kostenlos registriert und möchte Partner werden, was muss ich tun?
Dies ist selbstverständlich auch kostenlos möglich, gehen Sie hierzu auf den Partnerbereich und füllen Sie lediglich das Formular aus.
Überprüfung von Geschäftsbeziehungen
Dies ist selbstverständlich ebenfalls problemlos möglich. sicoon Wirtschaftsauskünfte bietet Ihnen hierzu diverse Möglichkeiten und Produkte. Im Bereich Produkte können Sie diese jederzeit einsehen oder bei unserem Supportteam erfragen.
Vorläufige Vollstreckbarkeit von Urteilen, was ist zu beachten?
Vorläufige Vollstreckbarkeit bezeichnet die Möglichkeit, aus einem noch nicht rechtskräftigem Urteil die Zwangsvollstreckung zu betreiben.
Das Phänomen lässt sich einfach an folgendem Beispiel demonstrieren: In einem Zivilprozess wird der Beklagte durch das erstinstanzliche Gericht verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 4.000 € zu zahlen. Der Beklagte hat die Möglichkeit, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen. Solange die Frist zur Einlegung der Berufung noch nicht abgelaufen ist, oder Berufung eingelegt wurde und das Berufungsgericht noch nicht entschieden hat, ist fraglich, ob dieser Richterspruch Bestand haben wird. Ähnliches gilt natürlich auch für andere Rechtsmittel, etwa die Revision gegen ein Berufungsurteil. In solchen Fällen kann der Kläger gleichwohl auch vor dem Ergehen einer rechtskräftigen Entscheidung die Zahlung des ihm zugesprochenen Betrages verlangen und gegebenenfalls mit den Mitteln des Zwangsvollstreckungsrechts durchsetzen, wenn das Urteil vorläufig vollstreckbar ist.
Quelle: Wikipedia
Wie erfahre ich den aktuellen Wohnsitz einer gesuchten Person?
Wichtig hierfür ist die letzte Wohnanschrift der verzogenen Person, dann hat sicoon Wirtschaftsauskünfte die Möglichkeit über die zuständigen Einwohnermeldeämter oder Register die gesuchte Person wieder zu ermitteln.
Vollstreckbare Ausfertigung
Vollstreckbare Ausfertigung
Ausfertigung eines Titels oder auch andere Vollstreckungstitel nach § 794 ZPO, auf der eine Vollstreckungsklausel steht. Sie ist eine Voraussetzung für die Vollstreckung aus dem betreffenden Titel. Je nachdem, um was für einen Titel es sich handelt, sind verschiedene Stellen für die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung zuständig. Für die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer vollstreckbaren Urkunde beispielsweise ist der Notar zuständig.
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB oder PÜ) ist in Deutschland eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung im Zivilrecht. Er wird auf Antrag vom Amtsgericht als Vollstreckungsgericht erlassen. Im öffentlichen Recht können Behörden für öffentliche Forderungen Pfändungs- und Überweisungsverfügungen selbst, d. h. ohne Anrufung des Gerichts erlassen.
Berechnung des pfändbaren Einkommens
Berechnung des pfändbaren Einkommens
Anhand der Pfändungstabellen können Sie feststellen, welcher Teil eines Gehalts im Falle einer Lohnpfändung -Pfändbares Einkommen - Hilfe gepfändet werden darf. Geben Sie dazu den Nettolohn und die Anzahl der Personen an, für die die Person unterhaltspflichtig ist. Der pfändbare Betrag wird unmittelbar nach Eingabe der Daten angezeigt.
http://www.anwaltssuchdienst.de/berechnungen/pfaend.asp
Wirtschaftsauskünfte und Bonitätsabfragen, kann ich dies dann auch über die Firma debit Inkasso-Service vornehmen oder muss ich mich bei sicoon Wirtschaftsauskünfte anmelden.
Einfacher ist es natürlich stets, wenn die Auskünfte direkt über sicoon Wirtschaftsauskünfte angefragt werden, da sie hier einen eigenen Kundenbereich haben auf den sie immer Zugriff haben. In Einzelfällen kann Ihnen jedoch hierbei auch ihr zuständiger Kundenbetreuer bei debit Inkasso-Service weiterhelfen.
Wie erfahre ich ob meine Schufa negativ ist?
Sie haben die Möglichkeit sich selbst zu überprüfen auf harte Negativmerkmale durch sicoon Wirtschaftsauskünfte, zu ersehen ist dann neben dem zuständigen Amtsgericht welche die Schuldnerdaten verwaltet, auch das jeweilige Aktenzeichen der harten Negativmerkmale sowie das Datum. Weitergehende Informationen werden Ihnen von der Schufa Holding selbst mitgeteilt.
Kann ich die neue Anschrift eines ehemaligen Mieters ermitteln oder herausfinden?
Hier haben Sie die Möglichkeit eine EMA-Anfrage zu starten um die derzeitige Meldeanschrift oder eine postzustellbare Anschrift zu erhalten. In seltenen und einzelnen Fällen kann es hierbei vorkommen, dass die gesuchte Person ihrer Meldepflicht nicht nachkommt und somit die Person zum derzeitigen Stand der Recherche nicht zu ermitteln ist. In aller Regel ist bei einer erneuten Anfrage über die betreffende Person nach einigen Wochen eine neue Anschrift ermittelbar.
Muss ich eine eidesstattliche Versicherung abgeben wenn ich bezahlt habe?
Nein, wenn der Anspruch getilgt wurde, kann die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung natürlich nicht mehr von Ihnen verlangt werden. Hierfür ist es im Normalfall lediglich notwendig dem Gericht oder dem Gerichtsvollzieher den Zahlvorgang darzulegen.
Wie erfahre ich ob ein Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung gegen mich noch offen ist?
Hierzu empfehlen wir eine kurze Bonitätsauskunft ohne EMA bei sicoon Wirtschaftsauskünfte vorzunehmen. Näher ersehen Sie bei uns auf der Produktseite.
Was ist ein Pfandsiegel?
Das Pfandsiegel (Deutschland) oder die Pfändungsmarke (Österreich), in beiden Ländern umgangssprachlich Kuckuck genannt, wird im Rahmen einer Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher bei der Pfändung von Sachen, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden, auf diesen angebracht, um die Beschlagnahme öffentlich zu dokumentieren.
Kuckuck ist eine eher abwertende Bezeichnung für das amtliche Pfandsiegel. In Österreich ist und in Deutschland war dieses Siegel zumeist mit dem Wappenadler versehen, der aus Spott auf den ohnehin unausweichlichen Verwaltungsakt der Zwangspfändung dann als "Kuckuck" umgedeutet wurde. Obwohl zurzeit in Deutschland kein Adler mehr auf dem Pfandsiegel aufgedruckt ist, hat sich die Bezeichnung Kuckuck auch dort erhalten.
Die unberechtigte Entfernung eines Pfandsiegels ist als Siegelbruch strafbar.
Quelle: Wikipedia
Was ist ein Siegelbruch, und was für Folgen können entstehen?
Siegelbruch ist ein unbefugtes Beschädigen, Ablösen oder Unkenntlich machen eines dienstlichen, zum Verschluss, zur Bezeichnung oder zur Beschlagnahme von Sachen bestimmten Siegels, auch die sonstige Aufhebung des durch ein solches Siegel bewirkten dienstlichen Verschlusses, strafbar nach § 136 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu ein Jahr oder Geldstrafe. In Österreich ist der Siegelbruch nach § 272 StGB, in der Schweiz nach Art. 290 StGB ebenfalls strafbar.
Quelle:Wikipedia
Was mache ich, wenn der Gerichtsvollzieher kommt?
Sie brauchen nicht in Panik zu verfallen, wenn ein Gerichtsvollzieher oder eine Gerichtsvollzieherin kommt. Diese pfänden Ihnen nicht die Wohnung kahl. Einfache Gegenstände des täglichen Bedarfs – dazu gehört zum Beispiel auch der Fernseher, die Waschmaschine oder ein Computer, wenn er beruflich genutzt wird - sind pfändungssicher und bleiben Ihnen erhalten. Außerdem sind Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen mit den Problemen verschuldeter Personen vertraut und in aller Regel freundlich und verständnisvoll. Jeder Gläubiger kann sie gegen Vorkasse beauftragen, wenn er einen vollstreckbaren Titel gegen Sie erlangt hat und glaubt, seine Forderungen durch eine Pfändung bei Ihnen eintreiben zu können.
Quelle: BAG-SB
Was ist eine Vollstreckungserinnerung?
Vollstreckungserinnerung
Spezieller Rechtsbehelf (kein Rechtsmittel) zur Beseitigung einer unberechtigten Zwangsvollstreckung.
Er steht aufgrund § 766 der Zivilprozessordnung (ZPO) zur Verfügung.
Die Vollstreckungserinnerung ist als Beschwerde zu qualifizieren.
Durch die Vollstreckungserinnerung kann jegliches Handeln der Vollstreckungsorgane (Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsgericht, Rechtspfleger) - die Art und Weise der Zwangsvollstreckung - durch den Schuldner, einem Gläubiger oder einem betroffenen Dritten gerügt werden.
Eine materielle Prüfung des zu Grunde liegenden Anspruchs erfolgt dagegen nicht.
Die Vollstreckungserinnerung muss schriftlich eingelegt oder mündlich zur Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden (§ 569 Absätze 2 und 3 ZPO analog).
Anwaltszwang besteht nicht.
Zuständig ist das Vollstreckungsgericht selbst.
Es entscheidet durch den Richter (§ 20 Nr. 17a Rechtspflegergesetz, RPflG).
Die Entscheidung ergeht durch Beschluss (§ 764 Absatz 3 ZPO).
Meist geht es um die Prüfung der (Un-)Tätigkeit des Gerichtsvollziehers.
Hier ist die Erinnerung zulässig, wenn:
* der Schuldner oder ein Dritter die Art und Weise der Zwangsvollstreckung beanstandet
* der Gläubiger geltend macht, der Gerichtsvollzieher komme dem Vollstreckungsauftrag nicht nach
* eine der Parteien den Kostenansatz des Gerichtsvollziehers rügt
Die Vollstreckungserinnerung ist auch der richtige Rechtsbehelf, wenn unpfändbare Gegenstände (z. B. Arbeitsmittel) durch den Gerichtsvollzieher gepfändet wurden.
Ist die Erinnerung gegen das Handeln des Gerichtsvollziehers begründet, wird entweder die entsprechende Pfändung für unwirksam erklärt oder der Gerichtsvollzieher angewiesen, innerhalb einer bestimmten Frist die verweigerte Pfändung vorzunehmen.
Gegen die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts ist die sofortige Beschwerde zum Landgericht möglich.
Sie muss wiederum schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Sie ist nur innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung der Entscheidung des Vollstreckungsgerichtes zulässig. Diese Frist kann nicht verlängert werden.
Die Vollstreckungserinnerung ist zu unterscheiden von:
* der Vollstreckungsgegenklage (Vollstreckungsabwehrklage): Statthaft bei materielle Einwendung des Schuldners gegen den Anspruch (§ 767 ZPO)
* der Drittwiderspruchsklage: Statthaft bei materiellen Einwendungen von Dritten gegen die Pfändung (§ 771 ZPO)
* der Klage auf vorzugsweise Befriedigung: Statthaft gegenüber dem Gläubiger vorrangigem Pfandrecht eines Dritten (§ 805 ZPO)
Quelle: Valuenet
Sofortige Beschwerde, was ist das?
Die sofortige Bewerde ist im Zivilprozess statthaft gegen Entscheidungen der Amtsgerichte und der Landgerichte. Sie muss im Gesetz ausdrücklich vorgesehen sein oder es handelt sich um eine Entscheidung, die keine mündliche Verhandlung erfordert und durch die ein das Verfahren betreffendes Gesuch zurückgewiesen worden ist.
Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung bei dem Erstgericht oder dem Beschwerdegericht durch Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Im Strafprozess beträgt die Frist eine Woche ab Zustellung, Bekanntmachung oder ausnahmsweise auch ab Verkündung der angefochtenen Entscheidung.
Quelle: Valuenet
Der außergerichtliche Ausgleich, was ist zu beachten?
Bei einem außergerichtlichen Ausgleich verzichten die Gläubiger freiwillig auf einen Teil ihrer Forderungen. Wird die vereinbarte Zahlungsquote fristgerecht erfüllt, so erlischt die Restschuld. Der außergerichtliche Ausgleich wird häufig auch als stiller Ausgleich, stiller Vergleich oder außergerichtliche Einigung bezeichnet.
Was unterscheidet einen außergerichtlichen Ausgleich von einem gerichtlichen?
Was unterscheidet einen außergerichtlichen Ausgleich von einem gerichtlichen?
* Es handelt sich um eine rein privatrechtliche Einigung ohne Mitwirkung des Gerichts;
* Daher fallen keine Gerichts- und Verwaltungskosten an;
* Alle Gläubiger müssen zustimmen;
* Es gibt keine Verpflichtung zur Veröffentlichung;
* Es gibt keine verpflichtende Mindestquote;
* Bestimmte Verbindlichkeiten sind aus der Quote ausgenommen (das gilt z.B. für Löhne und Gehälter).
Natürlich muss Ihnen bewusst sein, dass - auch wenn der Ausgleich nicht öffentlich gemacht wird - zumindest bei Ihren Lieferanten ein schwerer Vertrauensverlust passiert. Wenn Sie überhaupt noch zu weiteren Lieferungen bereit sind, dann in aller Regel nur mehr gegen Sofortkasse.
Wann kann ein außergerichtlicher Ausgleich eine sinnvolle Lösung darstellen?
* Wenn die Zahlungsschwierigkeiten auf einen Umstand zurückzuführen sind, den Sie wieder abstellen können und das Unternehmen gute Chancen für einen Weiterbestand hat. Haben sich die Verbindlichkeiten langsam über mehrere Jahre aufgebaut (z.B. wegen permanentem Auftragsmangel, zu hohen Fixkosten etc.), dann verschafft Ihnen ein außergerichtlicher Ausgleich zwar kurzfristig Luft, löst aber das grundsätzliche Problem nicht.
* Sind die Verbindlichkeiten auf eine größere Zahl von Gläubigern aufgeteilt, wird die notwendige Einstimmigkeit schwieriger zu erreichen sein.
* Sie müssen auf bare Mittel zurückgreifen können, um die Quote erfüllen zu können.
Stapeln sich auf Ihrem Schreibtisch bereits die Versäumnisurteile, wird ein gerichtlicher Ausgleich oder ein Konkursverfahren nur mehr schwer zu vermeiden sein.
Die " Bonität des Mieters " wie kann ich diese ermitteln?
Eine gute " Bonität des Mieters " ist natürlich gerade für Vermieter sehr wichtig. Durch eine schnelle Bonitätsprüfung des möglichen Mieters kann ein späterer Zahlungsausfall erheblich minimiert werden. sicoon Wirtschaftsauskünfte bietet Ihnen hierbei die schnelle Bonitätsauskunft über Ihren Mieter an.
Bonitätsindex, was ist das?
Ein Bonitätsindex ist ein Maßstab zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit einer natürlichen oder juristischen Person.
Er dient als Prognosewert zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit einer Person und basiert auf einer Vielzahl von Kennwerten (z. B. Eigenkapital, Liquidität, Umsatz, Zahlungsverhalten). Ein Vertragspartner kann dadurch besser ein Zahlungs- oder Insolvenzrisiko bei einem Vertragsschluss abschätzen.
In der Regel bedeutet ein kleiner Wert eine gute und ein großer Wert eine schlechte Bonität.
Quelle:Wikipedia
Welches Gericht ist für eine Insolvenz zuständig?
Zuständigkeit des Insolvenzgerichts
Im Insolvenzverfahren ist ausschließlich das Insolvenzgericht (Amtsgericht) örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Liegt der Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners an einem anderen Ort, so ist ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk dieser Ort liegt.
Kosten des Insolvenzverfahrens!
Kosten des Insolvenzverfahrens
Die Kosten des Insolvenzverfahrens setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren, die Vergütungen und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, des eigentlichen Insolvenzverwalters sowie der Mitglieder des Gläubigerausschusses.
Insolvenzantrag
Insolvenzantrag
Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag beim Insolvenzgericht eröffnet. Es besteht kein Formzwang, somit kann der Antrag schriftlich gestellt oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts erklärt werden.
Restschuldbefreiung was ist das?
Im Insolvenzverfahren wird dem redlichen Schuldner die Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.
Bei der Restschuldbefreiung handelt es sich um ein Ziel des Insolvenzverfahrens (§ 1 Satz 2 InsO). Sie kann sowohl im Regelinsolvenzverfahren als auch im Verbraucherinsolvenzverfahren erreicht werden. Eine Zustimmung des betroffenen Gläubigers ist nicht erforderlich.
Voraussetzungen der Restschuldbefreiung sind:
* Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet und nicht wieder eingestellt.
* Der Schuldner muss einen Antrag auf Restschuldbefreiung innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung einer entsprechenden Aufforderung durch das Insolvenzgericht stellen
* Der Insolvenzschuldner sollte einen eigenen Insolvenzantrag stellen, weil der fremde Insolvenzantrag jederzeit zurückgenommen werden kann.
* Der Insolvenzschuldner muss selbständig wirtschaftlich tätig sein oder selbständig wirtschaftlich tätig gewesen sein.
* Es müssen gegen ihn Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen oder der Insolvenzschuldner muss mehr als 19 Gläubiger haben.
* Dem Antrag nach § 287 II 2 InsO die Erklärung beigefügt werden, dass der Schuldner für den Zeitraum von sechs (früher sieben!) Jahren nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge an einen vom Gericht bestimmten Treuhänder abtritt.
* Es darf kein der in § 290 Abs. 1 InsO aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegen.
* Während der Laufzeit der Abtretungserklärung muss der Schuldner die in § 295 InsO aufgeführten Obliegenheiten einhalten.
Hat der Insolvenzschuldner keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt und übt er keine solche Tätigkeit aus, so kann er die Restschuldbefreiung nur erhalten, wenn er selbst einen Insolvenzantrag stellt und zunächst mit Hilfe einer geeigneten Person ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchführt.
Das Insolvenzgericht entscheidet über die Gewährung der Restschuldbefreiung durch Beschluss.
Quelle: Rechtsanwalt B. Mattes
Weitergabe der Kontodaten bei Vollstreckungsbescheid, macht dies Sinn?
Generell macht es immer Sinn die Kontodaten bei der Erfassung eines Vollstreckungsbescheides nochmals anzugeben. Der Schuldner hat hierbei die Möglichkeit Zahlungen zu leisten, bevor der Vollstreckungsbescheid ausgestellt wird. Die Daten werden durch die Gerichte nicht weitergegeben an Dritte. sicoon Wirtschaftsauskünfte empfiehlt Gläubiger bei geringen Forderungen zuvor eine Bonitätsprüfung oder Wirtschaftsauskünfte einzuholen bevor Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden, um unnötige Kosten zu minimieren. Mehr dazu unter www.wirtschaftsauskuenfte.de
Wie erhalte ich eine Vollstreckung auf den zuvor erwirkten Vollstreckungsbescheid?
Die Vollstreckung übernimmt jeweils der zuständige Gerichtsvollzieher. Welcher Gerichtsvollzieher zuständig ist für den jeweiligen Bezirk erfahren Sie gerne kostenlos von sicoon Wirtschaftsauskünfte, bitte nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular. Des Weiteren können Sie das zuständigen Amtsgericht bei Ihnen hierzu befragen. In aller Regel muss der originale Vollstreckungsbescheid an die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle gesendet werden, Sie erhalten dann automatisch Post. Bitte beachten Sie, dass Sie sich zuvor eine Kopie des Vollstreckungsbescheides für Ihre Unterlagen zur Seite legen.
Europäisches Mahnverfahren
Das Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 bietet einem Gläubiger die Möglichkeit, schnell und kostengünstig einen Titel zu bekommen, wenn der Schuldner die Forderung voraussichtlich nicht bestreiten wird. Anwendbar ist die Verordnung bei Geldforderungen. Es muss außerdem ein grenzüberschreitender Fall vorliegen, d.h. die Parteien müssen grundsätzlich in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sein.
Beispiel: Eine Studentin bestellt von München aus über das Internet bei einem Computerhändler in London ein Notebook. Bei der ersten Nutzung stellt sich heraus, dass der Prozessor langsamer ist, als im Internet angepriesen. Die Studentin widerruft sogleich den Kaufvertrag und sendet das Notebook nach London zurück. Trotz mehrerer Aufforderungen erstattet der Händler ihr den im Voraus gezahlten Kaufpreis nicht zurück.
Künftig kann die Studentin nach dem Europäischen Mahnverfahren vorgehen und auf einem Standardformular beim zuständigen englischen Gericht den Erlass eines Zahlungsbefehls beantragen. Das ist eine große Erleichterung, denn die Studentin kann ein europaweit einheitliches und einfaches Verfahren wählen und muss nicht nach der jeweiligen einzelstaatlichen Verfahrensordnung vorgehen. Das Formular des Europäischen Mahnverfahrens ist anwenderfreundlich gestaltet: Durch Ankreuzfelder werden sprachliche Schwierigkeiten beim Ausfüllen weitgehend vermieden. Ist der Antrag der Studentin im Ausgangsfall nicht offensichtlich unbegründet, erlässt das Gericht den Zahlungsbefehl. Diesen Zahlungstitel stellt das Gericht dem Antragsgegner – hier dem Computerhändler – zu. Er hat dann die Möglichkeit, den Zahlungsbefehl entweder zu akzeptieren oder Einspruch einzulegen.
Legt der Computerhändler innerhalb von 30 Tagen keinen Einspruch ein, erklärt das Gericht den Zahlungsbefehl automatisch für vollstreckbar. Die Studentin kann den Zahlungstitel dann in jedem EU-Mitgliedstaat zwangsweise durchsetzen. Im Fall eines Einspruchs des Computerhändlers beginnt ein gewöhnlicher Zivilprozess. Die Studentin müsste dann genau begründen und notfalls beweisen, warum sie ihr Geld zurück möchte.
Der Antragsgegner hat also – anders als im deutschen Mahnverfahren – grundsätzlich nur eine Chance, Einwendungen gegen den Zahlungsbefehl zu erheben (sogenanntes einstufiges Verfahren). Die Bundesregierung hat sich bei den Verhandlungen innerhalb der EU dafür eingesetzt, den Antragsgegner ausreichend zu schützen. Dieser Schutz wird u.a. dadurch erreicht, dass das Europäische Mahnverfahren grundsätzlich bei dem Gericht stattfindet, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen Aufenthalt hat. Das bedeutet: Wer in Deutschland wohnt, muss nicht befürchten, mit einem Zahlungsbefehl eines ausländischen Gerichts konfrontiert zu werden.
Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen
Die Verordnung (EG) Nr. 861/2007 schafft ein einheitliches europäisches Zivilverfahren, das vor den Gerichten der Mitgliedstaaten der EU – mit Ausnahme Dänemarks – Anwendung findet. Forderungen bis 2.000 Euro können damit leichter durchgesetzt werden. Die Verordnung gilt – wie das Europäische Mahnverfahren – nur für grenzüberschreitende Fälle.
Beispiel: Peter Müller aus Deutschland hat während seines Urlaubs in Spanien einen Verkehrsunfall mit dem dort lebenden José Sánchez. Seine Werkstatt schätzt die Reparaturkosten am Auto von Peter Müller auf 1.500 Euro.
Wenn José Sánchez die Zahlung von 1.500 Euro endgültig verweigert, kann Peter Müller seinen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten in Zukunft vor dem zuständigen spanischen Gericht nach den neuen europäischen Regeln durchsetzen. Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ist einfach, effizient und kostengünstig. Für die Verfahrenseinleitung durch den Kläger und die Erwiderung des Beklagten stehen standardisierte Formulare zur Verfügung. Ausfüllhinweise erleichtern die Nutzung in der Praxis. Weder Peter Müller noch José Sánchez müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Das Verfahren wird grundsätzlich schriftlich geführt. Eine mündliche Verhandlung findet nur statt, wenn das Gericht sie für notwendig erachtet. Dadurch werden Reisekosten der Parteien vermieden.
Wie kann ich eine Schuldnerabfrage stellen?
Nachdem Sie sich in nur wenigen Schritten bei sicoon Wirtschaftsauskünfte kostenlos registrieren haben, ersehen Sie in Ihrem geschützten Kundenbereich die diversen Produkte die Sie frei wählen können. Für die einfache Schuldnerabfrage wählen Sie bitte das Produkt "Bonitätsanfrage" das Ergebnis erhalten Sie automatisiert in wenigen Minuten. Im Bereich Hilfe und Lexikon ersehen Sie weitere hilfreiche Tipps.
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