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Häufig gestellte Fragen und Informationen

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Restschuldbefreiung was ist das?



Im Insolvenzverfahren wird dem redlichen Schuldner die Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.


Bei der Restschuldbefreiung handelt es sich um ein Ziel des Insolvenzverfahrens ( 1 Satz 2 InsO). Sie kann sowohl im Regelinsolvenzverfahren als auch im Verbraucherinsolvenzverfahren erreicht werden. Eine Zustimmung des betroffenen Gläubigers ist nicht erforderlich.
Voraussetzungen der Restschuldbefreiung sind:

* Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet und nicht wieder eingestellt.

* Der Schuldner muss einen Antrag auf Restschuldbefreiung innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung einer entsprechenden Aufforderung durch das Insolvenzgericht stellen

* Der Insolvenzschuldner sollte einen eigenen Insolvenzantrag stellen, weil der fremde Insolvenzantrag jederzeit zurückgenommen werden kann.

* Der Insolvenzschuldner muss selbständig wirtschaftlich tätig sein oder selbständig wirtschaftlich tätig gewesen sein.

* Es müssen gegen ihn Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen oder der Insolvenzschuldner muss mehr als 19 Gläubiger haben.

* Dem Antrag nach 287 II 2 InsO die Erklärung beigefügt werden, dass der Schuldner für den Zeitraum von sechs (früher sieben!) Jahren nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge an einen vom Gericht bestimmten Treuhänder abtritt.

* Es darf kein der in 290 Abs. 1 InsO aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegen.

* Während der Laufzeit der Abtretungserklärung muss der Schuldner die in 295 InsO aufgeführten Obliegenheiten einhalten.

Hat der Insolvenzschuldner keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt und übt er keine solche Tätigkeit aus, so kann er die Restschuldbefreiung nur erhalten, wenn er selbst einen Insolvenzantrag stellt und zunächst mit Hilfe einer geeigneten Person ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchführt.



Das Insolvenzgericht entscheidet über die Gewährung der Restschuldbefreiung durch Beschluss.

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